1. Hausverkauf in der Trennungszeit
Eine Scheidung kann juristisch erst vollzogen werden, wenn ein ganzes Trennungsjahr abgelaufen ist. Das Paar musst also zunächst ein Jahr getrennt gelebt haben, um eine Scheidung einreichen zu können. Dennoch kann die Immobilie auch schon in dieser Phase verkauft werden, wenn das Paar in Trennung davon überzeugt ist, dass eine Versöhnung oder der Wunsch wieder zusammen zu leben, aussichtslos ist. Das hilft, Streit beim Vollziehen der Scheidung zu verhindern. Oft sind aber die Verhältnisse schon zu zerrüttet, so
dass andere Optionen wahrscheinlicher sind.
2. Hausverkauf nach Ablauf des Trennungsjahres
Nach Ablauf von einem Trennungsjahr, kann einer der Ehepartner die Veräußerung der gemeinsamen Immobilie verlangen. Lässt sich der andere Ehepartner nicht überreden, kann er gerichtlich sogar auf die Erteilung der Zustimmung verklagt werden. Dieser Schritt kann umgangen werden, wenn Sie sich stattdessen an einen Immobilienexperten wenden, der als Mediator ausgebildet ist. Dieser kann Ihnen dabei helfen eine Interessenabwägung durchzuführen.
3. Immobilie verkaufen
Der Verkauf der Immobilie hat den Vorteil, dass beide Ehepartner gleich den Erlös für den Verkauf hätten. Damit ließen sich zum einen Bankverbindlichkeiten bedienen. Zum anderen ließe sich mit dem Geld auch ein Neuanfang machen, indem es in eine neue, kleinere Wohnung investiert werden kann. Der Nachteil ist allerdings, dass ein Verkauf nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und im Falle einer Versöhnung der Ehepartner, die Immobilie schon „verloren“ ist und neue Besitzer hat.
4. Immobilie vermieten
Das eigene Zuhause zu vermieten hat den Vorteil, dass die Immobilie weiterhin im Familienbesitz bleibt und später auch an die Kinder vererbt werden kann. Außerdem ließen sich von den Mieteinnahmen auch der Kredit bei der Bank bedienen. Im Fall, dass es doch zu einer Versöhnung kommt ist die Immobilie zudem nicht weg, sondern kann erneut bezogen werden.