Scheidungsimmobilie – Diese Optionen gibt es
Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie oft mehr als nur ein Zuhause dar; sie ist ein bedeutender Vermögenswert und spielt eine wichtige Rolle in der Altersvorsorge. Doch wie sollten Paare im Falle einer Scheidung mit der Immobilie verfahren?
Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei ihrer Eheschließung für die juristische Form der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, sowie Schulden beiden Partnern gemeinsam gehören. Leider verläuft die Aufteilung dieser Güter selten reibungslos.
Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei eigenständige Wohnungen
Bei der Realteilung bleiben die Ex-Partner in der Immobilie wohnen und erhalten das Alleineigentum an bestimmten Teilen der Immobilie. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Da nicht jede Immobilie für eine Realteilung geeignet ist, sollte hierfür ein Fachmann konsultiert werden.
Übertragung an die Kinder
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die gemeinsamen Kinder zu übertragen. Dies erfordert die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann auch nur einer der Ehepartner seinen Eigentumsanteil an das Kind verschenken, wobei die Einwilligung des anderen Partners notwendig ist.
Übertragung: wohnen bleiben und den Partner auszahlen
Eine häufige Lösung ist die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner, der den anderen durch eine Ausgleichszahlung entschädigt. Die Höhe der Zahlung orientiert sich am Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen. Dabei müssen auch laufende Kreditverpflichtungen übernommen werden.
Teilungsversteigerung
Falls keine Einigung erzielt wird, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die bestehenden Schulden, da das höchste Gebot in der Regel unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem regulären Verkauf liegt. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Einigung ist daher meist vorteilhafter.
Vermietung
Ist ein Verkauf der Immobilie unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein unterhalten werden, bietet sich die Vermietung an. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten müssen, es sei denn, ein Makler wird beauftragt.
Verkauf der Immobilie
Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte oder Makler übernimmt die Bewertung der Immobilie, führt den Vermarktungsprozess professionell durch und verhandelt mit potenziellen Käufern im Interesse beider Parteien. Dies ermöglicht es den Ex-Partnern, sich auf andere Aspekte der Scheidung zu konzentrieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
Sie haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder Sie wollen anderweitig beraten werden? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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