Immobilienverkauf: 7 entscheidende Fehler vermeiden

Der Verkauf einer Immobilie ist häufig von Emotionen und einer Vielzahl an Erinnerungen geprägt. In Vorbereitung auf diesen Schritt ist es entscheidend, wichtige Meilensteine zu berücksichtigen, um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen. Die Beauftragung eines erfahrenen Maklers bietet oft den Vorteil, sich nicht eigenständig um alle Aspekte kümmern zu müssen.

1. Fehlerhafte Angebotspreisgestaltung beim Immobilienverkauf

Die Bedeutung einer präzisen Immobilienbewertung für den optimalen Angebotspreis ist unumstritten. Ein zu niedrig angesetzter Preis führt zu finanziellen Verlusten für den Verkäufer, während ein zu hoher Preis potenzielle Käufer abschrecken und den Verkaufsprozess erschweren kann.

2. Eine präzise Immobilienbeschreibung für einen erfolgreichen Verkauf

Eine präzise Immobilienbeschreibung ist essenziell für das Marketing, den späteren Kaufvertrag sowie die rechtssichere Abwicklung des Verkaufs. Es ist ratsam, Zusicherungen zu vermeiden, die nicht objektiv nachweisbar sind, wie beispielsweise die Trockenheit des Kellers ohne entsprechendes Gutachten.

3. Die Notwendigkeit umfassender Unterlagen beim Immobilienverkauf

Je nach Immobilientyp sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich, die dem Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt werden müssen. Ein Energieausweis ist zwingend erforderlich. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung werden weitere Unterlagen wie beispielsweise die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen notwendig.

4. Die Risiken beim Verschweigen von Mängeln

Käufer sollten stets umfassend über bedeutende Mängel informiert werden, wobei die Einschätzung dessen, was als bedeutend anzusehen ist, eine komplexe Angelegenheit sein kann. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken wird empfohlen, sämtliche Mängel im Kaufvertrag detailliert festzuhalten.

5. Eine ineffektive Vermarktungsstrategie

Effektives Immobilienmarketing nutzt sowohl Online- als auch Offline-Kanäle, um eine breite Käuferschaft anzusprechen. Ein gelungenes Marketing umfasst ansprechende Darstellungen wie 360-Grad-Touren sowie professionelle und aussagekräftige Fotos.

6. Preisanpassungen und eine falsche Taktik während der Preisverhandlung

Die meisten Verkäufer streben zweifellos einen optimalen Verkaufspreis an, jedoch können Preisanpassungen erforderlich sein, um den aktuellen Marktwert zu reflektieren. Zu häufige Preisänderungen könnten potenzielle Käufer misstrauisch machen.

In Bezug auf Preisverhandlungen ist eine ausgewogene Herangehensweise entscheidend. Zu rasche oder weitreichende Zugeständnisse könnten zu finanziellen Einbußen führen, während ein zu starres Festhalten an den eigenen Preisvorstellungen potenzielle Interessenten abschrecken könnte. Als Verkäufer möchten Sie sicherstellen, dass die Preisgestaltung realistisch ist und potenzielle Käufer nicht versehentlich über ihre finanziellen Möglichkeiten hinausgehen. Ein Makler kann dabei unterstützen, dass die Preisverhandlungen sachlich und pragmatisch verlaufen.

7. Die fehlende Überprüfung der Bonität und des Kaufvertrags

Vor Abschluss des Kaufvertrags ist es entscheidend, diesen sorgfältig zu prüfen und die Interessen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer ausgewogen zu berücksichtigen. Alle relevanten Eigenschaften und Vereinbarungen sollten rechtlich präzise festgehalten werden. Vor Vertragsabschluss sollte die Zahlungsfähigkeit des Käufers überprüft werden, in der Regel durch die Vorlage einer Finanzierungszusage von seinem Kreditinstitut.

Um gängige Fehler zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Expertise eines erfahrenen Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Ein örtlicher Makler kann Sie in allen Phasen des Immobilienverkaufs unterstützen, angefangen bei der Vermarktung über den Verkaufsprozess bis hin zur Schlüsselübergabe.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © robgoebel1/Depositphotos.com

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