Immobilienerbe zu Lebzeiten regeln: So gehen Sie vor

Um mögliche Erbstreitigkeiten zu vermeiden, entscheiden sich viele Immobilieneigentümer dafür, ihr Erbe bereits zu Lebzeiten zu regeln. Eine Schenkung kann nicht nur die Steuerlast senken, sondern auch den Pflichtteilsanspruch verringern. Doch worauf sollte dabei geachtet werden?

Eine Immobilie oder anderes Vermögen kann durch eine Schenkung vom Eigentümer auf eine andere Person übertragen werden. Wenn der Beschenkte dieselbe Person ist, die das Vermögen ohnehin geerbt hätte, spricht man von einer vorweggenommenen Erbfolge. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Übertragung einer Immobilie vom Eigentümer auf sein Kind.

Der Schenkungsvertrag

Damit die Schenkung rechtlich bindend ist, bedarf es eines notariell beglaubigten Schenkungsvertrags. In diesem Vertrag werden neben dem Gegenstand der Schenkung auch mögliche Gegenleistungen festgehalten.

Eine wichtige Gegenleistung kann das Rückforderungsrecht des Schenkers sein. Dieses Recht ermöglicht es dem Schenkenden, die Immobilie zurückzufordern, falls der Beschenkte in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Dadurch bleibt die Immobilie vor eventuellen finanziellen Forderungen geschützt.

Wohn- und Nießbrauchrechte: Absicherung für den Schenkenden

Bei einer Schenkung kann zudem ein Wohn- oder Nießbrauchrecht vereinbart werden, welches es dem Schenkenden ermöglicht, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder zu bewohnen. Eine weitere mögliche Gegenleistung, die in den Schenkungsvertrag aufgenommen werden kann, ist die Verpflichtung des Beschenkten, den Schenkenden im Alter zu pflegen.

Steuerliche Freibeträge beachten

Die Höhe des Steuerfreibetrags bei einer Schenkung hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem ab. Ehegatten können einen Freibetrag von 500.000 Euro nutzen, während dieser bei Kindern bei 400.000 Euro liegt. Übersteigt der Wert der Immobilie diesen Freibetrag, fallen Schenkungssteuern an. Die Freibeträge für entferntere Verwandte sind entsprechend niedriger.

Um Steuern zu sparen, kann die Immobilie in Teilen und im Abstand von zehn Jahren übertragen werden, solange der Wert der übertragenen Teile unter dem jeweiligen Freibetrag bleibt.

Immobilienwert ermitteln

Um die genaue Höhe der Schenkungssteuer zu bestimmen, ist es entscheidend, den aktuellen Wert der Immobilie zu kennen. Für eine präzise Bewertung empfiehlt es sich, einen ortskundigen und erfahrenen Immobilienmakler hinzuzuziehen. Mit seinem Fachwissen kann er den Marktwert Ihrer Immobilie genau einschätzen und Ihnen wertvolle Hinweise geben.

Sie wollen Ihre Immobilie professionell bewerten lassen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © nupix/Depositphotos.com

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