Immobilie geerbt: Was Sie jetzt wissen müssen
Für viele ist ein geerbtes Haus weit mehr als nur ein materieller Wert. Wer eine Immobilie erhält, sieht sich häufig mit emotionalen Belastungen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Neben der Trauer müssen Entscheidungen getroffen werden, die rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben können. In dieser Situation ist es besonders wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und Schritt für Schritt vorzugehen.
Erst einmal orientieren – die ersten Schritte nach dem Erbe
Zunächst sollten Erbinnen und Erben prüfen, ob ein Testament vorliegt und ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Das muss innerhalb von sechs Wochen geschehen – eine kurze Frist, gerade wenn mehrere Parteien beteiligt sind. In solchen Fällen entsteht eine Erbengemeinschaft, in der alle Entscheidungen einvernehmlich getroffen werden müssen.
Sobald Klarheit über die Erbsituation besteht, sollten Eigentumsverhältnisse im Grundbuch geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Auch die laufenden Kosten der Immobilie – wie Versicherungen, Steuern und Versorgungsanschlüsse – müssen übernommen und weitergeführt werden. Parallel dazu empfiehlt sich eine Wertermittlung, um fundiert über die weitere Nutzung oder Verwertung des Objekts entscheiden zu können.
Rechtliche Tücken und steuerliche Fallen
Schnell geraten Erbinnen und Erben auch in juristische und steuerliche Fallstricke. Wer eine Immobilie übernimmt, übernimmt auch eventuelle Schulden. Daher ist es ratsam, alle finanziellen Verpflichtungen sorgfältig zu prüfen. Das geerbte Objekt muss zudem innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden. Ob Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verkehrswert der Immobilie und vom Verwandtschaftsverhältnis ab.
Ehepartner und Kinder profitieren von vergleichsweise hohen Freibeträgen, die viele Erbschaften steuerfrei stellen – doch bei weiter entfernten Verwandten oder besonders wertvollen Immobilien kann eine erhebliche Steuerlast entstehen. Auch Pflichtteilsansprüche anderer Familienmitglieder oder bestehende Mietverhältnisse können die Situation komplizieren. Eine rechtliche Beratung hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Verkauf mit Klartext: Liquidität, Planbarkeit, Ende der Pflichten
Ein Verkauf schafft sofortige Handlungsfreiheit: Das gebundene Eigenkapital wird frei für den Umzug, den Kauf eines neuen Zuhauses oder andere Investitionen. Gleichzeitig entfallen Haftungsrisiken, Modernisierungsdruck und der Aufwand für Instandhaltung. Mit guter Vorbereitung, überzeugender Präsentation und realistischer Preisfindung lässt sich der Verkaufsprozess zeitlich gut planen.
Der Nachteil liegt in der emotionalen Trennung – und darin, dass künftige Wertsteigerungen nicht mehr Ihnen zugutekommen. Zudem bestimmt die Marktlage Tempo und Preis: Wer unter Druck verkauft, lässt oft Geld liegen; wer den Verkauf klug inszeniert und strukturiert, erzielt den fairen Marktwert statt eines bloßen Hoffnungspreises.
Verkaufen oder behalten – die Qual der Wahl
Wenn die rechtlichen Grundlagen geklärt sind, stellt sich die Frage: Was tun mit dem geerbten Haus? Viele möchten das Objekt behalten – sei es aus emotionalen Gründen oder weil sie es selbst nutzen wollen. Doch ein solches Vorhaben ist nicht immer realistisch, etwa wenn Lage, Zustand oder persönliche Lebensumstände nicht passen. Auch eine Vermietung klingt verlockend, erfordert jedoch Zeit, Kapital und Verwaltungsgeschick. Der Verkauf ist häufig der pragmatischste Weg, gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind oder finanzielle Freiheit gebraucht wird. Ein erfahrener Makler kann dabei helfen, die Immobilie professionell zu bewerten und zum bestmöglichen Preis zu veräußern.
Sie haben eine Immobilie geerbt und wissen nicht, wie es weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung. Wir zeigen Ihnen alle Optionen auf und stehen Ihnen bei jedem Schritt helfend zur Seite.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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