Auswirkungen der Privatinsolvenz auf Immobilienbesitzer

Die Privatinsolvenz stellt eine rechtliche Möglichkeit dar, finanzielle Überschuldung zu bewältigen. Immobilieneigentümer stehen in diesem Zusammenhang häufig vor der Frage, wie sich die Insolvenz auf ihr Eigenheim oder vermietete Immobilien auswirkt.

Was bedeutet Privatinsolvenz für Eigentümer von Immobilien?

Die Privatinsolvenz ermöglicht überschuldeten Privatpersonen, ihre Verbindlichkeiten über einen festgelegten Zeitraum teilweise zu tilgen oder erlassen zu bekommen. In den meisten Fällen kann ein Schuldner seine Immobilie während des Insolvenzverfahrens nicht behalten, da sie als Teil des Vermögens betrachtet wird und somit in die Insolvenzmasse einfließt. Dies führt häufig zu einer Pfändung und anschließenden Zwangsversteigerung der Immobilie.

Unter welchen Bedingungen kann die Immobilie trotz Insolvenz behalten werden?

Es besteht die Möglichkeit, das Eigenheim unter bestimmten Voraussetzungen auch während der Insolvenz zu behalten. Dies kann durch eine sogenannte Freigabe durch den Insolvenzverwalter geschehen, wobei die Immobilie aus der Insolvenzmasse herausgelöst wird. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wert der Immobilie nicht ausreicht, um die Schulden signifikant zu decken. Der Insolvenzverwalter entscheidet in diesen Fällen oft zugunsten einer Freigabe, wenn ein Verkaufserlös die Gläubiger nicht ausreichend befriedigen würde.

Muss der Schuldner seine Immobilie verlassen?

In der Regel muss ein Schuldner während des laufenden Insolvenzverfahrens nicht sofort aus seiner Immobilie ausziehen. Allerdings kann es im Laufe des Verfahrens zu einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung kommen. Es ist daher ratsam, frühzeitig alternative Wohnmöglichkeiten, wie eine Mietwohnung, in Betracht zu ziehen. Eine Beratung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Anwalt kann helfen, die individuellen Rechte und Möglichkeiten im Insolvenzverfahren besser zu verstehen.

Was geschieht mit vermieteten Immobilien während der Privatinsolvenz?

Bei vermieteten Immobilien prüft der Insolvenzverwalter, ob ein Verkauf zur Reduzierung der Schulden beitragen kann. Da vermietete Objekte in der Regel als Kapitalanlagen betrachtet werden und nicht der unmittelbaren Lebensführung dienen, werden sie in den meisten Fällen veräußert. Für den Eigentümer bedeutet dies in der Regel den Verlust der Immobilie.

Wann ist ein Notverkauf unvermeidlich?

Ein Notverkauf wird dann unausweichlich, wenn der Schuldner die laufenden Kreditraten nicht mehr bedienen kann oder der Verkaufswert der Immobilie zur Schuldentilgung genutzt werden muss. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Organisation des Verkaufs, wobei der Erlös in die Insolvenzmasse fließt. Der Eigentümer hat in diesen Fällen meist nur wenig Einfluss auf den Verkaufsprozess und muss häufig mit einem Verkauf unter Marktwert rechnen, um die Gläubiger möglichst schnell zu befriedigen.

Fazit

Für Immobilieneigentümer stellt die Privatinsolvenz in der Regel einen erheblichen Einschnitt dar. Ob eine Immobilie verkauft werden muss, hängt von ihrem Wert, der Nutzung und den finanziellen Verhältnissen des Schuldners ab. Ein Notverkauf ist häufig unvermeidlich, wenn die laufenden Kosten nicht mehr tragbar sind oder die Immobilie zur Schuldentilgung benötigt wird.

Sie sind Immobilieneigentümer und haben Fragen zum Thema Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © towfiqu-barbhuiya/Unsplash.com

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