Attraktive Finanzierungsanreize für Sanierungsprojekte im Jahr 2024
Käufer einer Immobilie müssen ggf. innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum Sanierungsmaßnahmen durchführen. Durch staatliche Förderungen für Sanierungsprojekte kann der Kauf einer renovierungsbedürftigen Immobilie vorteilhaft sein. Die Rentabilität hängt jedoch von der individuellen Situation ab. Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen staatlichen Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen.
Am 1. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft getreten. Die bestehenden Förderprogramme für Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) sowie die Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden weiterhin gemäß den Bestimmungen der vorläufigen Haushaltsführung fortgeführt.
Ab dem 19. Januar 2024 können wieder Anträge für das BEW-Programm und die Energieberatung eingereicht und genehmigt werden. Für die EEW können voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, nach Aktualisierung der Richtlinien, erneut Anträge gestellt werden.
Übersicht über Förderungen für Einzelmaßnahmen zur Sanierung
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) werden verschiedene Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen angeboten:
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Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie beispielsweise die Verbesserung der Außenwände, Dachflächen oder der Austausch von Türen und Fenstern, beträgt der Zuschuss 20 Prozent.
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Bei der Anlagentechnik, einschließlich dem Einbau, Austausch oder der Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, wird ebenfalls ein Zuschuss von 20 Prozent gewährt.
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Für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Beheizung des Gebäudes, wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen, variiert der Zuschuss je nach Art der Maßnahme und kann zwischen 20 und 45 Prozent liegen.
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Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie etwa der hydraulische Abgleich oder der Austausch von Heizungspumpen, werden ebenfalls mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent unterstützt
Sanieren Sie energieeffizient ohne Kreditaufnahme
Energetische Sanierungen, von Dämmung bis Heizungserneuerung, sind kostspielig. Das BMWK bietet Hauseigentümern attraktive Investitionszuschüsse durch die BEG EM an. Förderquoten variieren zwischen 20 und 45 Prozent für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Nichtwohngebäude, auch unter Denkmalschutz. Bei Wohngebäuden beträgt die maximale Förderung 60.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich können Antragsteller beim BAFA Förderung für Fachplanung und Baubegleitung beantragen. Sanierungen gemäß individuellem Sanierungsfahrplan qualifizieren sich für zusätzliche fünf Prozent Förderung.
Die Beratung ist entscheidend
Es wird empfohlen, die "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" des BMWK in Anspruch zu nehmen. Beginnen Sie frühzeitig und lassen Sie sich von einem zugelassenen Energieberater umfassend beraten. Beachten Sie, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige des betreffenden Wohngebäudes mindestens zehn Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung für die Sanierung eingereicht worden sein muss. Der Antrag für die Energieberatung wird vom zugelassenen Energieberater beim BAFA eingereicht.
Wollen Sie herausfinden, wie viel Immobilie Sie sich leisten können, auch wenn Sanierungsbedarf besteht? Oder möchten Sie den Wert einer sanierungsbedürftigen Immobilie erfahren? Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s DALL·E
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