Mehr Rechte für Häuslebauer
Bauherren haben seit dem 1. Januar mehr Rechte. Und zwar gegenüber Bauträgern und Handwerkern. Häuslebauer sollen besser geschützt werden, vor allem beim Vertragsrecht. Neu ist das 14-tägige Widerrufsrecht von Bauverträgen. Allerdings mit dem Nachteil, dass sich die Bauzeit dadurch um 14 Tage verlängert.
Grund: Die Betriebe werden erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, um komplizierte Rückabwicklungen zu vermeiden. Verbraucher können sich außerdem über mehr Planungssicherheit freuen, denn die Bauzeit muss vertraglich festgeschrieben werden. Unklar ist welche Konsequenzen das Nichteinhalten für die Bauträger haben wird.
Ökologisch Heizen wird belohnt
Seit Jahresbeginn erhalten Eigenheimbesitzer Fördergelder für das Heizen. Allerdings nur für Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dazu zählen: Erdwärme-Anlagen, Hackschnitzelöfen oder auch Solarthermie. Diese können vor Vertragsschluss bzw. vor der Inbetriebnahme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) direkt online beantragt werden. Antragsteller, die ihre Heizungsanlage letztes Jahr in Betrieb genommen haben, können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten danach stellen. Alle weiteren Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite: www.bafa.de