Baulandfläche für vier Doppelhaushälften in zwei Grundstücksteilen
Grundstück in 21244 Buchholz (Sprötze)
Umliegende Bebauung: Wohnbebauung
Bebauung: §34 BauGB, Anpassung an umliegende Wohnbebauung mit einem Vollgeschoss zzgl. Dachgeschossausbau, GRZ ca. 0,2, ohne Gestaltungsvorschriften
Bauvorbescheid: nicht vorliegend
Die Möglichkeit einer geplanten Bebauung ist beim zuständigen Bauamt zu erfragen.
Nach mündlicher Anfrage ist das Grundstück im vorderen Bereich sowie im hinteren Bereich je mit einem Einfamilien- oder Doppelhaus und einer GRZ von 0,2 zu bebauen.
Erschließung: Das Grundstück ist voll erschlossen, Anschlüsse liegen teilweise schon auf dem Grundstück. Ob diese Anschlüsse im einzelnen voll genutzt werden können, ergibt sich auf Grund der geplanten Bebauung nach Rücksprache mit den Energieträgern.
Zuwegung: Vordergrundstück direkt anliegend an öffentlcher Straße. Hintergrundstück mit Wege- Leitungsrecht über Vordergrundstück.
Bestand: Bestand einer unbewohnten Altimmobilie BJ 1928 mit einem Kellerraum (Abrisskosten trägt Käufer)
Mögliche Teilung: Teilungskosten trägt Käufer
Baumbestand: bis auf einpaar Obstbäume ohne Baumbestand
Dieses Grundstück ist ideal für Investoren und Eigennutzer.
Gesamtgrundstück 1.860 m², KP € 269.000,00
Aufteilung in 2 gleich großen Grundstücksteilen, jeweils ca. 930 m², KP je Grundstücksanteil € 134.500,00 (Vordergrundstück reserviert)
Übergabe: sofort bzw. nach Absprache
Besichtigungstermine des Grundstücks finden ausschließlich nach Terminabsprache mit uns statt!
Bebauung mit individiuell geplantem Haus Ihrer Wahl.
Neubau: Planen Sie Ihren Wohntraum mit uns. Wir empfehlen uns für die meisterliche Erstellung schlüsselfertiger, individuell geplanter Einfamiliehäuser und Villen in Massiv- oder Holzrahmenbauweise sowie Fachwerkbau.
Wir sind Ihnen gern bei der Zusammenstellung einer maßgeschneiderten Finanzierung behilflich.
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Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der besten Vermarktung und führen eine kostenlose Preiseinschätzung für Sie durch. Bei Grundstücken oder älteren Häusern prüfen wir für Sie die Bebaubarkeit und übernehmen im Rahmen einer Beauftragung die Erstellung eines Bauvorbescheids zur Klärung der verbindlichen Bebaubarkeit.

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