Grundsteuerreform ahoi: Die Last, bis spätestens Januar 2023 eine Feststellungserklärung der Grundsteuer abzugeben, ist von vielen von uns abgefallen. Dennoch stellt sich die Frage, was jetzt auf uns zukommt. Und welche Konsequenzen drohen eigentlich Eigentümern, die sich dieser Anordnung wissentlich widersetzt haben?

Ein Hoch auf die Grundsteuerreform: Alle Bundesbürger, die am 01.01.2022 eine Immobilie auf ihren Namen laufen hatten, mussten sich wohl oder übel diesem Thema widmen. Der banale Grund: Die bislang verwendeten Werte beruhten auf Daten von 1964 in West- und 1935 in Ostdeutschland. Mit Urteil vom April 2018 wurde nun höchstrichterlich beschlossen, dass die Basisdaten nicht zeitgemäß sind und zudem zu einer Ungleichbehandlung der Steuerzahler führen. Eine Reform musste her.

Höhe der Grundsteuer erst im Januar 2025

 

Jetzt heißt es: Warten und Bangen. Bei 36 Millionen Grundstücken in Deutschland brauchen die Behörden ein wenig Vorlaufzeit: Die Höhe der neuen Grundsteuer erfahren Eigentümer erst im Januar 2025. Im Vorfeld wird der sogenannte Grundsteuerwert bzw. Grundsteueräquivalenzbetrag und der Grundsteuermessbetrag mitgeteilt. Hier heißt es: Obacht! Bereits bei der Übermittlung dieser Kennzahlen sollten diese geprüft werden. Falls sich bei den Daten Fehler eingeschlichen haben, ist ein Widerspruch unerlässlich. Hierfür haben sie lediglich einen Monat Zeit. Sollten sie bei diesem Thema Beratungsbedarf haben, hilft ihnen ein Makler ihres Vertrauens gerne weiter.

 

Der Brief mit dem offiziellen Grundsteuerbescheid trifft zu einem merklich späteren Zeitpunkt bei ihnen ein. Wenn sie erst dann Einspruch einlegen, stehen die Chancen jedoch schlecht, hier noch etwas zu ihren Gunsten zu wenden. Die Würfel sind dann bereits gefallen.

 

Für Schlafmützen kommt ein weiteres Erinnerungsschreiben

 

All jene Immobilienbesitzer, die ihrer Pflicht zur Abgabe der Erklärung bisher nicht nachgekommen sind, erhalten ein Erinnerungsschreiben. Dieses dürfte bis Ende März oder April in die Briefkästen aller Verschlafenen oder renitenten Verweigerer flattern. Der Staat versucht es noch einmal auf die nette Tour: Das Schreiben beinhaltet ihre Steuernummer und eine Frist von einem weiteren Monat.

 

Andererseits sollten Immobilieneigentümer sich nicht grämen: Immerhin sichern diese Einnahmen Städten und Gemeinden die Erhaltung der lokalen Infrastruktur: Straßen, Schulen, Spielplätze und Krankenhäuser werden mit diesem Geld gebaut und erhalten. Eigentlich keine schlechte Sache.

 

Verständlicherweise befürchten einige Immobilienbesitzer, die zukünftigen Grundsteuerkosten nicht tragen zu können. Gerade ältere Semester mit großem Grundstück in guter Lage sehen zusehends ihre Felle davonschwimmen. Verständlich. Schließlich sind Lebenshaltungs- und Energiekosten merklich gestiegen und wer weiß schon, wie hoch die Grundsteuer nach der Neuberechnung ausfallen wird? Die Zukunft ist ungewiss. Nichtsdestotrotz ist eine funktionierende Infrastruktur eine schöne Sache. Wenn man sich diesen Gesichtspunkt vor Augen führt, trägt man als Immobilienbesitzer zur Verbesserung der lokalen Gegebenheiten bei. Und die eigene Umgebung lebenswerter zu gestalten, ist doch ein Ziel, mit dem sich jeder identifizieren kann.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Grundsteuerreform oder brauchen Sie Unterstützung beim Immobilienverkauf oder bei der Suche nach einem passenden Domizil? Kontaktieren Sie uns gerne!

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © OlegDoroshenko/despositphotos.com

 

 

 

Wir leben in turbulenten Zeiten. Nach Corona ereilte uns die Nachricht vom Ukraine-Krieg. Unsicherheit und Angst sind seit Jahren unsere treuen Begleiter. Aktuell macht die hohe Inflation den Bürgern zu schaffen. Daneben stehen Immobilienpreise auf dem Höchststand. Und auch die Europäische Zentralbank ist Häuslebauern nicht mehr gnädig gestimmt: Die Zinsen sind merklich gestiegen. Da brennt doch die Frage unter den Nägeln: Lohnt sich heute Betongold eigentlich noch?

Eine Immobilie gibt emotionale Sicherheit

 

Wer kennt ihn nicht, den alten Spruch: Eigentum verpflichtet. Wer dies in der Vergangenheit mit allerlei unliebsamen Arbeiten wie Straßenkehren, Regenrinne säubern oder Rasenmähen verbunden hat, der sollte seinen Blick schärfen: Natürlich ist ein Mieter freier als ein Eigentümer. Man ist nicht zuständig. Nicht fürs Straßenkehren und auch nicht fürs Rasenmähen. Man ist aber abhängig und gewissermaßen ein Spielball des Eigentümers. Jederzeit kann eine Eigenbedarfskündigung in den Briefkasten flattern und schon ist man gefühlt obdachlos. Das kann beim Immobilienbesitz nicht passieren. Hier ist man allzeit sein eigener Herr und kann schalten und walten, wie es einem beliebt.

 

Immobilie als lohnende Investition

Angenommen, eine 100 Quadratmeter-Wohnung kostet 950 Euro kalt und Sie sind 35 Jahre alt. Dann haben Sie eine Lebenserwartung von ca. 70-85 Jahren. In den restlichen 35-50 Jahren würden Sie 950 x 12 x 35/50 = 399.000/570.000 Euro an Miete bezahlen. Der Quadratmeterpreis für ein Haus liegt aktuell bei 2.736 Euro. Somit bekämen Sie 100 Quadratmeter für 273.600 Euro. Bei 4 % Zinsen und einer Darlehensrate von 1200 Euro/Monat ist Ihr Haus in 30 Jahren lastenfrei. Sie hätten dann in Summe 429. 673 Euro entrichtet. Da bei der Berechnung keine Mieterhöhung berücksichtigt wurde, können Sie sich sicher sein, dass dieser Schritt auf jeden Fall lohnt: Hätten Sie die ganzen Jahre Miete entrichtet, wäre das Geld weg, jedoch könnten Sie sich dann nicht stolz Immobilienbesitzer nennen. So hätten Sie Vermögen aufgebaut, ohne monatlich wesentlich tiefer in die Tasche zu greifen.

Ein Zuhause auf Lebenszeit

 

Wurzeln zu schlagen ist keine schlechte Sache. Durch Eigentum bindet man sich. Auch die Nachbarn sind eine Konstante. Man lernt sich über die Jahre kennen und schätzen. Man kann sich aufeinander verlassen, hilft einander und kennt die jeweiligen Lebensgeschichten. Das sind Dinge, die Menschen liebenswert machen, trotz aller Unterschiede. Gerade heute ist dieses stabile Netzwerk Gold wert.

 

Für eine grünere Zukunft

 

Als Immobilieneigentümer handelt man automatisch nachhaltig. Der Grund ist einfach: Es geht um das eigene Portemonnaie. Indem man sich um sein Eigentum kümmert, wird aus einem Haus ein Heim. Indem man mit Herzblut und Eifer bastelt und werkelt, hält Fortschritt in die eigenen vier Wände Einzug. Zu guter Letzt noch mit Liebe ausgesuchte Möbel und das Kunstwerk ist vollendet.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder brauchen Sie Unterstützung in Sachen Kreditvergabe? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern weiter.

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © sayfutdinov/despositphotos.com

 

 

Wir leben in turbulenten Zeiten. Nach Corona ereilte uns die Nachricht vom Ukraine-Krieg. Unsicherheit und Angst sind seit Jahren unsere treuen Begleiter. Aktuell macht die hohe Inflation den Bürgern zu schaffen. Daneben stehen Immobilienpreise auf dem Höchststand. Und auch die Europäische Zentralbank ist Häuslebauern nicht mehr gnädig gestimmt: Die Zinsen sind merklich gestiegen. Da brennt doch die Frage unter den Nägeln: Lohnt sich heute Betongold eigentlich noch?

Eine Immobilie gibt emotionale Sicherheit

 

Wer kennt ihn nicht, den alten Spruch: Eigentum verpflichtet. Wer dies in der Vergangenheit mit allerlei unliebsamen Arbeiten wie Straßenkehren, Regenrinne säubern oder Rasenmähen verbunden hat, der sollte seinen Blick schärfen: Natürlich ist ein Mieter freier als ein Eigentümer. Man ist nicht zuständig. Nicht fürs Straßenkehren und auch nicht fürs Rasenmähen. Man ist aber abhängig und gewissermaßen ein Spielball des Eigentümers. Jederzeit kann eine Eigenbedarfskündigung in den Briefkasten flattern und schon ist man gefühlt obdachlos. Das kann beim Immobilienbesitz nicht passieren. Hier ist man allzeit sein eigener Herr und kann schalten und walten, wie es einem beliebt.

 

Immobilie als lohnende Investition

Angenommen, eine 100 Quadratmeter-Wohnung kostet 950 Euro kalt und Sie sind 35 Jahre alt. Dann haben Sie eine Lebenserwartung von ca. 70-85 Jahren. In den restlichen 35-50 Jahren würden Sie 950 x 12 x 35/50 = 399.000/570.000 Euro an Miete bezahlen. Der Quadratmeterpreis für ein Haus liegt aktuell bei 2.736 Euro. Somit bekämen Sie 100 Quadratmeter für 273.600 Euro. Bei 4 % Zinsen und einer Darlehensrate von 1200 Euro/Monat ist Ihr Haus in 30 Jahren lastenfrei. Sie hätten dann in Summe 429. 673 Euro entrichtet. Da bei der Berechnung keine Mieterhöhung berücksichtigt wurde, können Sie sich sicher sein, dass dieser Schritt auf jeden Fall lohnt: Hätten Sie die ganzen Jahre Miete entrichtet, wäre das Geld weg, jedoch könnten Sie sich dann nicht stolz Immobilienbesitzer nennen. So hätten Sie Vermögen aufgebaut, ohne monatlich wesentlich tiefer in die Tasche zu greifen.

Ein Zuhause auf Lebenszeit

 

Wurzeln zu schlagen ist keine schlechte Sache. Durch Eigentum bindet man sich. Auch die Nachbarn sind eine Konstante. Man lernt sich über die Jahre kennen und schätzen. Man kann sich aufeinander verlassen, hilft einander und kennt die jeweiligen Lebensgeschichten. Das sind Dinge, die Menschen liebenswert machen, trotz aller Unterschiede. Gerade heute ist dieses stabile Netzwerk Gold wert.

 

Für eine grünere Zukunft

 

Als Immobilieneigentümer handelt man automatisch nachhaltig. Der Grund ist einfach: Es geht um das eigene Portemonnaie. Indem man sich um sein Eigentum kümmert, wird aus einem Haus ein Heim. Indem man mit Herzblut und Eifer bastelt und werkelt, hält Fortschritt in die eigenen vier Wände Einzug. Zu guter Letzt noch mit Liebe ausgesuchte Möbel und das Kunstwerk ist vollendet.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder brauchen Sie Unterstützung in Sachen Kreditvergabe? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern weiter.

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Seit über zehn Jahren gibt es ihn mittlerweile, den Energieausweis. Die gute Nachricht vorweg: Es brauchen sich nur Eigentümer, die vermieten, verpachten oder veräußern möchten, um dieses Dokument kümmern. Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst, kann es spannend sein, zu erfahren, wie es um den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes bestellt ist. Lässt der Wert zu wünschen übrig, können Sanierungsmaßnahmen klug sein: Der Umwelt und dem eigenen Geldbeutel zuliebe.

Welche Information hält der Energieausweis bereit?

 

Zunächst einmal gibt das Dokument Auskunft darüber, wie umweltfreundlich eine Immobilie ist. Es geht dabei um den Gesamtenergieverbrauch. Sinn und Zweck dieses Zertifikats ist es, die eigene Immobilie mit anderen Häusern und Wohnungen vergleichen zu können und die Beschaffenheit im Hinblick auf Energieeffizienz transparent zu machen. Die meisten Energieausweise zeigen jedoch nur auf, wie hoch der Verbrauch des jeweiligen Energieträgers wie z.B. Heizöl oder Gas pro Jahr ist.

 

Brauche ich einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

 

Eigenheimbesitzer, die ab Oktober 2007 gebaut haben, wird ein bedarfsorientierter Ausweis vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch bei Gebäuden, die vor 1977 gebaut, später aber umfassend (über 10% der Gesamtfläche) saniert wurden oder bei denen nachträglich Anbauten erfolgten, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. Bei allen anderen Gebäuden, die gemäß der Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1977 erbaut wurden, genügt ein verbrauchsorientierter Ausweis.

 

Das spricht für einen Verbrauchsausweis

 

Der Aufwand ist überschaubar. Grund hierfür: Der Energiebedarf der Immobilie wird schlicht anhand der Daten der letzten drei Jahre berechnet. Ausschlaggebend sind die angefallenen Kosten des Energieträgers. Manko: Da die klimatischen Verhältnisse und das Heizverhalten der Bewohner mitberücksichtigt werden, ist diese Berechnung nicht fehlerfrei. Wird viel geheizt, steigt der Öl- oder Gasverbrauch. Weiterhin bleibt die Bausubstanz, samt energetischen Schwächen, unberücksichtigt.

 

Gründe für einen Bedarfsausweises

 

Das Erstellen eines Bedarfsausweises ist komplizierter. Hier wird eine technische Bestandsaufnahme vorgenommen. Fragestellung: Wieviel Energie braucht es bei einer durchschnittlichen Nutzung? Um dies zu schätzen, macht sich ein Fachmann ein Bild über Bausubstanz und Technik des Gebäudes.

 

Wer darf meinen Energieausweis ausstellen und wie lang ist er gültig?

Wenn Sie sich die Frage stellen, wer befugt ist, solch ein Dokument auszustellen, seien Sie beruhigt: Zertifizierte Energieberater und viele Architektur- oder Ingenieurbüros bieten diese Dienstleistung mittlerweile an. Das Dokument ist sodann 10 Jahre lang gültig. Danach muss ein neues Exemplar her.

 

 

Haben Sie Fragen zum Energieausweis? Oder können wir Ihnen anderweitig zur Seite stehen? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern!

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Das schlimmste Szenario nach dem Immobilienkauf: Das Haus oder die Wohnung passt doch nicht, die Kredithöhe wurde unzureichend berechnet  und größere Kosten können nicht gedeckt werden. Oder die Umgebung und die Nachbarn sind ein einziger Alptraum. Das alles hätte vermieden werden können, wenn die folgenden, typische Fehler beim Immobilienkauf nicht passiert wären.

Es gibt viele Gründe, die neue Eigentümer mit dem Gefühl zurücklassen, dass der Kauf ein Fehler war. Im schlimmsten Fall steht ein erneuter Umzug an. Daher empfehlen wir, sich vor dem Kauf von einem regionalen Immobilienmakler beraten zu lassen. Interessenten profitieren so von den lokalen Marktkenntnissen des Maklers.

 

Szenario 1: Wenn die Immobilie nicht den Vorstellungen entspricht

 

Das Szenario kann vermieden werden, indem die Kaufentscheidung nicht unter Zeitdruck erfolgt. Außerdem sollte mehr als nur ein Objekt ins Auge gefasst werden. Wer von weiter weg kommt und die Immobilie aus Zeitgründen nicht richtig besichtigt, darf sich ebenfalls nicht wundern, wenn der Kauf hinterher bereut wird.

 

Szenario 2: kein Geld für Sanierung und Co. – falsche Finanzierung

 

Die richtige Budgetplanung vor dem Kauf ist das A und O. Darin sollten nicht nur die eventuellen Sanierungspflichten und andere Baumaßnahmen berücksichtigt werden, sondern auch eine monatliche Ratenhöhe, die das Portemonnaie nicht zu sehr belastet.

 

Szenario 3: mehr Mängel als vorher bekannt

 

Es ist immer wichtig, mehrere Anbieter zu vergleichen und sich eine Meinung vom Baufachmann einzuholen. Der kann den Sanierungs- und Modernisierungsaufwand vor dem Kauf gut einschätzen. Ein Makler kann bei der Suche helfen.

 

Szenario 4: Terrornachbarn / Umgebung gefällt nicht

 

Vor dem Kauf sollte die Immobilie zu verschiedenen Tageszeiten besucht werden, damit man einen guten Einblick zum täglichen Lärmpegel und anderen Dingen bekommt. Es ist zudem hilfreich, sich einen Eindruck von den Nachbarn zu verschaffen.

 

Szenario 5: Bebauungsplan und Baubeschränkungen

 

Kurz nach dem Einzug wird der schöne Ausblick durch einen Neubau versperrt. Oder das Grundstück darf nur eingeschränkt oder gar nicht bebaut werden. Mit einem Blick auf den kommunalen Bebauungsplan lässt sich dieses Szenario vermeiden.

 

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wollen Sie anderweitig beraten werden? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, wissen aber nicht genau, wie man diese im Exposé verkaufsfördernd zur Schau stellt und welchen Verkaufspreis Sie ansetzen sollen? Wir haben die wichtigsten Punkte kurz für Sie zusammengestellt.

Gern kommt der Gedanke auf, als Eigentümer die Immobilie selbst gewinnbringend an den Mann zu bringen. Ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen sei doch kein Hexenwerk, hört man manche munkeln. Es lauern jedoch eine Menge Fallstricke. Es fehlt meist die Expertise, ein überzeugendes Exposé zu erstellen und auch die Schätzung des Verkaufspreises birgt so ihre ganz eigenen Risiken.

Zeitaufwand für Exposé größer als erwartet

Zunächst einmal gilt es, ein Exposé zu entwerfen. Hierzu sind eine Reihe von Aufgaben zu bewältigen: Ein Grundbuchauszug darf beim zuständigen Amt eingeholt und Bilder der Immobilie geschossen werden. Auch ein Energieausweis oder die letzten drei Rechnungen des Energielieferanten sind bei einem Verkauf obligatorisch. All diese Informationen sind für den neuen Besitzer relevant, um eine tragfähige Entscheidung für oder gegen den Kauf einer bestimmten Immobilie zu treffen.

Mondpreise als Kaufpreis

Hinzu kommt die Unkenntnis vieler Eigentümer über den anzunehmenden Kaufpreis und hier folgt sogleich das Drama: Setzt er den Preis zu hoch an, gibt es kaum Nachfrage und durch das stete Anpassen des Kaufpreises „verbrennt“ er seine Immobilie am Markt. Bei Kaufinteressenten entsteht der Eindruck eines Ladenhüters und die Ahnung, dass mit der Immobilie irgendetwas nicht stimme.

Immobilie zum Spottpreis

Setzt der Haus- oder Wohnungseigentümer den Verkaufspreis zu niedrig an, gibt es eine Unmenge an Interessenten, derer er gar nicht mehr Herr werden kann. Hinzu kommt, dass es beim Immobilienverkauf üblich ist, beim Kaufpreis zu feilschen. Dies werden potenzielle Käufer versuchen. Gerade jene, die die Finanzierungszusage Ihrer Bank schon in der Tasche haben und somit mit einer prompten Abwicklung des Kaufes locken, erwarten vom Eigentümer Entgegenkommen.

Realistischer Preis als Erfolgsgarant

Zusammenfassend kann man sagen, dass ein strategisch gut gewählter Preis den Dreh- und Angelpunkt eines jeden Immobilienverkaufs darstellt. Diesen Verkaufspreis objektiv nach Lage und Angebot ähnlicher Objekte am Markt einzuschätzen, vermag am allerbesten ein ortskundiger Makler.

Fachmann in Sachen Immobilien

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu veräußern, holen Sie sich also die Hilfe, die Sie brauchen. So sparen Sie jede Menge Nerven, Zeit und zu guter Letzt auch ein beachtliches Sümmchen Geld. Schließlich sind wir schon seit Jahren im Geschäft und haben daher die besten Voraussetzungen, sich mit unserer Erfahrung und Herzblut dem Verkauf Ihrer Immobilie zu widmen.

Sollten Sie Fragen zum Immobilienverkauf haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © cookelma/depositphotos.com

 

Sie möchten eine Immobilie kaufen, aber es hapert an Ihren finanziellen Möglichkeiten? Dazu eine gute Nachricht: Im Juni dieses Jahres läuft das Baukindergeld aus und wird durch ein neues Subventionsprogramm ersetzt, das den Erwerb von Wohneigentum weiterhin unterstützt.

Bauministerin Klara Geywitz hat angekündigt, dass jährlich mehrere Millionen Euro für ein Bundesprogramm zur Förderung von Wohneigentum zur Verfügung stehen sollen. Das soll es Kaufinteressenten erleichtern, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen – gerade in Zeiten hoher Inflation, gestiegener Zinsen und verschärfter Kreditvergabekriterien der Banken.

Wer bekommt die neue Förderung?

Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro können das neue Zuschussprogramm in Anspruch nehmen. Die Fördersumme wird um 10.000 Euro pro Kind erhöht. Insgesamt stellt der Bund für dieses Programm insgesamt jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Familien einen Antrag bei der KfW-Bank stellen und können dann das zinsgünstige Darlehen der staatlichen Förderbank erhalten.

Gibt es Kritik?

Der Verband Wohneigentum (VWE) nennt die neue Förderung einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Das gelte für Familien, die sich ohne Förderung kein Haus leisten können. Denn die Förderung sei nur auf energetisch anspruchsvollen Neubau im Hochpreisniveau anwendbar. Finanziell benachteiligte Familien können ihre Kosten nicht vollständig durch die Förderbetragshöhe decken.

Welche Förderungen gibt es außerdem?

Käufer und Bauherren können weitere Förderungen beantragen. So entlastet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Eigentümer, die energetisch sanieren oder bauen wollen. Aber auch für diese Förderung gibt es in 2023 Neuerungen. Im Bereich Klimaneutralität regelt das ebenfalls in diesem Jahr erneuerte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Um hier nicht den Überblick zu verlieren, lassen Sie sich von einem Experten wie einem Makler beraten.

Der Experte weiß für Sie Bescheid

Wenn Sie förderberechtigt sind, wenden Sie sich am besten an einen Makler aus Ihrer Region und suchen mit ihm zusammen nach einem passenden Objekt. Denn auch wenn die Förderung die Finanzierung erleichtern soll, sollten Sie von Anfang an Ihr Budget im Auge behalten. Einrechnen sollten Sie vor allem auch die Kaufnebenkosten. Welche das sind, kann Ihnen Ihr Makler erläutern. Unter anderem gehören auch die Kosten der verpflichtenden Anforderungen des GEG dazu. Benötigen Sie dazu einen Energieberater, können Sie ebenfalls Ihren Makler dazu befragen – zusammen mit ihm können Sie nach einem regionalen Experten Ausschau halten. Oder aber er hat bereits einen in seiner Kontaktliste. Zudem weiß Ihr Makler, wie sich die Maßnahmen auf den Wert einer Immobilie auswirken können.

 

Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie und welche Förderungen es gibt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Hannamariah/despositphotos.com

 

Sie möchten eine Immobilie kaufen, aber es hapert an Ihren finanziellen Möglichkeiten? Dazu eine gute Nachricht: Im Juni dieses Jahres läuft das Baukindergeld aus und wird durch ein neues Subventionsprogramm ersetzt, das den Erwerb von Wohneigentum weiterhin unterstützt.

Bauministerin Klara Geywitz hat angekündigt, dass jährlich mehrere Millionen Euro für ein Bundesprogramm zur Förderung von Wohneigentum zur Verfügung stehen sollen. Das soll es Kaufinteressenten erleichtern, ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen – gerade in Zeiten hoher Inflation, gestiegener Zinsen und verschärfter Kreditvergabekriterien der Banken.

Wer bekommt die neue Förderung?

Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro können das neue Zuschussprogramm in Anspruch nehmen. Die Fördersumme wird um 10.000 Euro pro Kind erhöht. Insgesamt stellt der Bund für dieses Programm insgesamt jährlich 350 Millionen Euro zur Verfügung. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Familien einen Antrag bei der KfW-Bank stellen und können dann das zinsgünstige Darlehen der staatlichen Förderbank erhalten.

Gibt es Kritik?

Der Verband Wohneigentum (VWE) nennt die neue Förderung einen „Tropfen auf den heißen Stein“. Das gelte für Familien, die sich ohne Förderung kein Haus leisten können. Denn die Förderung sei nur auf energetisch anspruchsvollen Neubau im Hochpreisniveau anwendbar. Finanziell benachteiligte Familien können ihre Kosten nicht vollständig durch die Förderbetragshöhe decken.

Welche Förderungen gibt es außerdem?

Käufer und Bauherren können weitere Förderungen beantragen. So entlastet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Eigentümer, die energetisch sanieren oder bauen wollen. Aber auch für diese Förderung gibt es in 2023 Neuerungen. Im Bereich Klimaneutralität regelt das ebenfalls in diesem Jahr erneuerte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Um hier nicht den Überblick zu verlieren, lassen Sie sich von einem Experten wie einem Makler beraten.

Der Experte weiß für Sie Bescheid

Wenn Sie förderberechtigt sind, wenden Sie sich am besten an einen Makler aus Ihrer Region und suchen mit ihm zusammen nach einem passenden Objekt. Denn auch wenn die Förderung die Finanzierung erleichtern soll, sollten Sie von Anfang an Ihr Budget im Auge behalten. Einrechnen sollten Sie vor allem auch die Kaufnebenkosten. Welche das sind, kann Ihnen Ihr Makler erläutern. Unter anderem gehören auch die Kosten der verpflichtenden Anforderungen des GEG dazu. Benötigen Sie dazu einen Energieberater, können Sie ebenfalls Ihren Makler dazu befragen – zusammen mit ihm können Sie nach einem regionalen Experten Ausschau halten. Oder aber er hat bereits einen in seiner Kontaktliste. Zudem weiß Ihr Makler, wie sich die Maßnahmen auf den Wert einer Immobilie auswirken können.

 

Haben Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie und welche Förderungen es gibt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern – individuell und persönlich.

 

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Versicherungen gibt es wie Sand am Meer, auch für Eigentümer. Doch welche braucht man am Ende wirklich? Brauchen Bauherren die gleichen Versicherungen wie Besitzer von Bestandsimmobilien? Wo können sich Eigentümer Hilfe holen, wenn es um den richtigen Versicherungsschutz rund um die Immobilie geht?

Je nachdem, ob sich ein Haus in der Bauphase befindet, finanziert wird oder bereits errichtet ist, gibt es für jede Situation Versicherungen, die Eigentümer vor unerwarteten Risiken schützen. Ein Immobilienmakler kann Sie beraten und mit Ihnen zusammen einen guten Versicherer finden.

Versicherungen, die Eigentümer unbedingt brauchen

Egal, ob der Traum vom Eigenheim erst Stein für Stein näherkommt oder es sich um eine bestehende Immobilie handelt, alle Eigentümer brauchen diese Versicherungen:

  • Die Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung schützt vor Hagel-, Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden.
  • Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Verletzen sich auf dem eigenen Grundstück Besucher oder Passanten (auch durch nicht gestreute Wege vor dem Besitz), dann ist man so gut gegen Schadenersatzansprüche gewappnet. Allerdings ist diese Versicherung nur für Vermieter geeignet. Wer die eigene Immobilie selbst bewohnt, deckt diese Schäden mit der Privathaftpflicht ab.

Welche Versicherungen können sinnvoll sein?

Viele Eigentümer haben eine Hausratversicherung, die im Fall eines Einbruchs, eines Brandes und bei Wetterereignissen wie Hagel die Kosten für neue Haushaltsgegenstände bezahlt. Eine solche Absicherung lohnt sich aber nicht für jeden. Kann ein Eigentümer seine zerstörten oder gestohlenen Gegenstände nicht ohne große finanzielle Aufwendungen wieder beschaffen, ist eine Hausratversicherung empfehlenswert. Die Elementarversicherung, eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung, kann in Gebieten, die stärker von größeren Naturkatastrophen wie beispielsweise Lawinen, Vulkanausbrüchen oder Hochwasser betroffen sind, effektiv im Schadensfall schützen.

Versicherungen, die Bauherren zusätzlich brauchen

Für Bauherren sind unter anderem die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung (erst bei Baubeginn) und die Feuerrohbauversicherung ein Muss für den besten Versicherungsschutz. Wenn ohne Baufirma gebaut wird und Freunde, Familie oder Bekannte auf der Baustelle helfen, empfiehlt sich auch eine Bauhelferversicherung. Diese Versicherung ist weitreichender als die gesetzliche Unfallversicherung für den Bau (BG Bau). Auch für die Immobilienfinanzierung gibt es verschiedene Versicherungen. Bei der Suche nach den notwendigsten Versicherungen oder einem guten Versicherer, kann ein Makler Eigentümer sehr gut unterstützen.

Haben Sie Fragen zum Versicherungsschutz rund um die Immobilie? Oder haben Sie Fragen zum Verkauf oder Kauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Foto: © nupix/despositphotos.com

 

Mit einem 360-Grad-Rundgang sparen Sie sich Zeit und Nerven. Interessenten, die sich für Ihre Immobilie interessieren, können sich mit dieser Möglichkeit schnell und unkompliziert einen Eindruck verschaffen. Einen weiteren Vorteil nutzen Makler: sie nehmen die 360-Tour auch, um Interessenten zu qualifizieren. Davon können Sie als Verkäufer nur profitieren.

Ein 360-Grad-Rundgang ist eine bequeme, rein digitale Möglichkeit, durch die Räume der potenziellen Kaufimmobilie zu gehen, ohne vor Ort sein zu müssen. Egal zu welcher Tageszeit und wo man gerade ist. Zuhause am Bildschirm oder unterwegs mit dem Smartphone.

Ist die Immobilie nicht interessant für den Suchenden, kriegen Sie das schneller mit als bei einer Besichtigung. Die mit dem praktischen Tool auch erstmal wegfällt. Das erspart zeitraubende Termine und vermeidet Zusammenkünfte mit Besichtigungstouristen. Denn der Makler wird nach seiner Auswertung der 360-Grad-Rundgänge nur die einladen, die sich auch wirklich für Ihre Immobilie interessieren.

So erkennt man mit dem 360-Grad-Rundgang echtes Kaufinteresse

Das kann er durch die Nutzungsweise, wie sich jemand bei einem 360-Grad-Rundgang durch die Zimmer bewegt, nachvollziehen. Wie lange beschäftigt sich jemand mit der Immobilie, welche Räume hat er sich besonders intensiv angesehen? Wenn sich jemand besonders lange in einer Ecke aufhält oder mehrfach dorthin zurückkehrt, ist er vielleicht schon in Gedanken dabei, die Wandfarbe auszusuchen oder sich zu überlegen, wo sein Sofa stehen wird. Oder ob er aus dem Wohn- lieber das Schlafzimmer macht und welche Wand man entfernen könnte, um mehr Platz zu haben.

Je intensiver die Beschäftigung mit der Immobilie ausfällt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für ein ernsthaftes Kaufinteresse.

Ohne Besichtigung geht es allerdings nicht

Jetzt steht der analoge Besichtigungstermin an, den der Makler nach seiner Auswertung gut vorbereiten kann. Er kann eine Vorauswahl treffen und nur die einladen, die ihr Kaufinteresse deutlich erkennen lassen. Der große, oft nervenaufreibende Ansturm bei Besichtigungen bleibt somit aus. Zudem kann er sich im Vorhinein auf Fragen und eventuelle Bedenken der Kaufinteressenten vorbereiten. Denn die Erfahrung hat gezeigt: die meisten Fragen kommen tatsächlich zu den Räumen der Immobilie, die zuvor ganz genau unter die digitale Lupe genommen wurden.

Eine 360-Grad-Tour, die Ihr Makler gerne für Sie vorbereitet und anbietet, hat also zum einen den unschlagbaren Vorteil der Ortsungebundenheit, zum anderen beschleunigt ein solches Tool auch den Verkaufsprozess.

Möchten Sie eine 360-Grad-Tour für Ihren Verkauf nutzen oder zunächst wissen, wo die Vorteile liegen? Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern!

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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