Die Fraktionsspitzen von Union und SPD im Bundestag haben sich auf die zügige Umsetzung zentraler wohnpolitischer Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag geeinigt. So soll das Baukindergeld laut Beschluss der geschäftsführenden Regierungsfraktionsvorsitzenden nun schon ab August 2018 über die KfW abrufbar sein und der Anspruch rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gelten. Die Förderung gilt für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum im Neubau oder Bestand und beträgt pro Kind 1.200 Euro jährlich für einen Zeitraum von zehn Jahren. Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro. Dieser Betrag erhöht sich pro weiterem Kind um 15.000 Euro.
Familien die seit dem 1. Januar 2018 erstmals eine Wohnimmobilie erworben haben und diese selbst nutzen, können und sollten die Förderung beantragen.